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B. Erlöschen des Anspruchs

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Der Anspruch könnte jedoch wieder erloschen sein. Ein Grund für das Erlöschen könnte darin liegen, dass G ab dem Jahr 2014 anlässlich der Auszahlung von Weihnachtsgeld einen handschriftlichen Vermerk auf der Lohnabrechnung vornahm, nach welchem die Zahlung des Weihnachtsgeldes eine freiwillige Leistung sei und keinen Rechtsanspruch begründe.

Klausurenkurs im Arbeitsrecht I

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