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III. Vom Ende des weströmischen Reiches (476) bis zum „Bund mit den Karolingern“ (Mitte des 8. Jahrhunderts) Übergang ins Mittelalter: Personen und Strukturen

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Mit Leo I. dem Großen kann man nicht nur aus kirchlicher, sondern auch aus politischer Perspektive die Epoche des mittelalterlichen Papsttums beginnen lassen: Leo formulierte einen politischen Führungsanspruch des Papsttums, der zur Leitlinie der römischen Kirche in den nun einsetzenden politischen Wirren des Frühmittelalters wurde. Bereits kurz nach seinem Pontifikat änderten sich die herrschaftlichen Strukturen Italiens grundlegend. Mit dem letzten weströmischen Kaiser Romulus ging das weströmische Reich 476 unter, auch wenn manche spätere Herrscher wie der Ostgote Theoderich († 526) noch als Epigonen der römischen Kaiser gelten können. In einer Phase politischer Neuausrichtung musste sich Rom nun sowohl gegenüber Ostrom/Byzanz als auch gegenüber den zahlreichen „germanischen“ Reichsbildungen positionieren. Nicht zuletzt die Gewalterfahrungen der Gotenkriege und der langobardischen Eroberung Nord- und Mittelitaliens bestimmten das Handeln der Päpste in der Mitte des 6. Jahrhunderts. Mit dem Pontifikat Gregors I., des Großen (590–604), wird jedoch ein weiterer Einschnitt erkennbar, der manchen Interpreten in mehrfacher Hinsicht so deutlich schien, dass sie erst hier die mittelalterliche Epoche der Papstgeschichte beginnen ließen. Dies liegt jedoch auch an der für seine Amtszeit ausgesprochen reichlich erhaltenen Überlieferung, weshalb sich an seinem Pontifikat verschiedene Gegebenheiten an der Schwelle zum Mittelalter vorzüglich erläutern lassen. Die anschließende Zeit gilt oft als eine Epoche griechischer Einflüsse, bis Rom sich im 8. Jahrhundert zunehmend zu den Franken hin orientierte.

Es ist unmöglich, die einzelnen Amtsinhaber von Leo I. bis Gregor II. (715–731) vorzustellen, denn es wären über 50 Vertreter zu berücksichtigen. Sieht man von dem überragend dokumentierten Gregor I. (590–604) ab, so wird seit dem 6. Jahrhundert vor allem das Papstbuch (Liber pontificalis, vgl. unten S. 51) zu einem annähernd zuverlässigen Begleiter, um Herkunft und Vorprägung der einzelnen Päpste wenigstens ansatzweise kennenzulernen. Vielfach erhielten die Kandidaten in der päpstlichen Umgebung ihre Ausbildung und wurden hier einflussreich, dies gilt beispielsweise für den zwar nur kurz amtierenden, aber bedeutenden Gelasius I. (492–496), der durch die Formulierung der Zweigewaltenlehre langfristige Wirkung entfaltete. Mehrfach ist die Herkunft der Vertreter aus den „papstnahen“ Gebieten wie Sizilien, Sardinien oder Süditalien belegt; Papst Symmachus (498–514) stammte aus Sardinien, Honorius I. aus Kampanien. Nicht zuletzt konnte die Herkunft auch die späteren (kirchen-) politischen Aktionsfelder der jeweiligen Protagonisten bestimmen. Die kurzen Pontifikate des 7. Jahrhunderts zeigen, wie kurzatmig manche Auseinandersetzungen mit Byzanz sein konnten oder mussten; nach Gregor I. waren von 25 Päpsten nur Bonifaz IV. (608–615), Bonifaz V. (619–625), Honorius I. (625–638), Sergius I. (687–701), Konstantin I. (708–715) und Gregor II. (715–731) länger als vier Jahre im Amt.

Geschichte des Papsttums im Mittelalter

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