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Landgüter (Patrimonien) – Bewirtschaftung und Einkünfte
ОглавлениеAußer um die Stadt Rom bemühte sich Gregor um den verstreuten römischen Kirchenbesitz. Seit Kaiser Konstantin und seinen Nachfolgern war den Kirchen ein nicht unbeträchtlicher Besitz zugewachsen, der sich bis in die Provinzen des Ostens erstreckte. Diese Güter waren zwar durch Kaisergesetz besonders geschützt, aber die politischen Rahmenbedingungen hatten zu Unsicherheiten geführt. Die meist von den Goten annektierten Ländereien waren inzwischen zurückerstattet worden, und es war noch das hinzugefügt worden, was zuvor in den Händen der Arianer gewesen war. Jedoch erlitt die römische Kirche beim Vorrücken der Langobarden immer wieder Verluste in Oberund Mittelitalien. Die Hauptmasse päpstlichen Besitzes lag in Kampanien, Apulien, Lukanien, Korsika und Sardinien, besonders aber in Sizilien. Wertet man die schon genannte Registerabschrift Gregors des Großen aus, so dürfte sich etwa ein Fünftel bis ein Viertel der etwa 850 Briefe auf die Belange des Patrimoniums in Sizilien beziehen.26
Trotz dieser punktuell breiten Überlieferung lässt sich keine flächendeckende Übersicht über den päpstlichen Grundbesitz gewinnen, denn in manchen Gegenden dürfte die päpstliche Verwaltung nicht mehr funktioniert haben. Insgesamt stieg das Papsttum jedoch seit dem ausgehenden 6. Jahrhundert zum wichtigsten Grundbesitzer in Italien auf. Die schon vorhandenen Besitzungen wurden durch Stiftungen der Oberschicht vermehrt. Gegliedert war der Besitz in Patrimonien, innerhalb derer es einzelne kleinere Güter gab (massa, fundus, villa). Seit dem beginnenden 9. Jahrhundert verlor das Papsttum besonders durch das Vordringen der Araber in Süditalien weiter an Land, abgesehen von zuvor erlittenen kleineren Verlusten in Dalmatien und in Istrien.
Ein Teil des Grundbesitzes wurde verpachtet. Dabei gab es zwei übliche Verfahren: die libellarische Pacht und die Emphyteuse. Im ersten Fall wurde ein Grundstück nur für etwa 19 oder 29 Jahre ausgegeben, was allenfalls im Lauf der Zeit längere Besitzketten entstehen ließ. Im zweiten Fall kam es oft zu Formen einer Erbpacht, bei der eine Familie dann für mehrere Generationen gegen die Zahlung eines Anerkennungszinses die Güter bewirtschaften durfte. In der Zeit Gregors des Großen und bis ins späte 7. Jahrhundert hinein dominierte die libellarische Pacht, später jedoch die Emphyteuse. Dies macht wahrscheinlich, dass der Amts- und Militäradel bei der Vergabe dieser Besitzungen offensichtlich zunehmend berücksichtigt werden musste; damit wuchs die Abhängigkeit des Papsttums von diesen Gruppen.
Geleitet wurden die Patrimonien durch rectores, die nach den Briefen Gregors I. unter anderem die Abgaben nach Rom weiterleiteten. Sie nahmen zuweilen sogar weitere Aufgaben wahr, die bis zur Ein- und Absetzung von Bischöfen gehen konnten. Ein Brief aus dem Register Gregors I. ist beispielsweise 592 an den Subdiakon und Patrimonien-Rektor in Sizilien, Petrus, gerichtet27 und besteht aus vielen Abschnitten, deren Anfangssätze ein cognovi, „ich habe erfahren“, enthalten und die zunächst auf verschiedene erhaltene Berichte eingehen, bevor entsprechende Anweisungen erteilt werden. Diese Briefe in der antiken Form der Antwort (Reskript) haben auch zu einer Diskussion päpstlicher Herrschaft unter allgemeinen Aspekten geführt. Ob der Papst rechtssetzend eingegriffen hat oder ob seine Regierungsweise hauptsächlich als Reaktion auf die Anfragen zu verstehen ist, wird immer noch diskutiert.28 Insgesamt lässt die Quantität der Briefe jedoch keinen Zweifel daran, wie stark die Verwaltung des Landbesitzes einen Papst wie Gregor I. allein zeitlich belastete.