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a) Fahrer i.S.d. § 18 StVG

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Fahrer ist, wer das Kfz lenkt, gleichgültig, ob er hierzu berechtigt ist oder nicht.[61] Denkbar ist, dass zwei Personen gleichzeitig das Kfz führen, also das Lenkrad, Gaspedal, Kupplung und Bremse bedienen. Dann wären beide Fahrer.[62] Greift während der Fahrt ein Fahrzeuginsasse ins Steuer oder betätigt die Bremse, so wird er hierdurch nicht zum Fahrer, s. Kap. 16 Rn. 37. Wer auf Weisung des Fahrers nur Hilfsdienste leistet, ist nicht als Fahrer anzusehen.[63] Die Fahrereigenschaft besteht nicht nur so lange, wie sich das Kfz durch eigene Motorkraft fortbewegt, sondern solange, wie es sich in „Betrieb“ befindet[64] (s. Rn. 11 ff.).

Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden

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