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e) Ersatzberechtigte

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Ersatzberechtigte sind unmittelbar geschädigte natürliche und juristische Personen. Ferner Anspruchsberechtigte nach §§ 844, 845 BGB. Auch nahe Angehörige, die einen Schockschaden erlitten haben (s. Rn. 122 f.). Eine Mutter, die zur Rettung ihres Kindes eine Niere spendet, hat einen direkten Anspruch gegen den Arzt als Schädiger, der schuldhaft die einzige Niere des Kindes entfernt hat.[8]

Anspruchsberechtigt ist auch ein Kind, welches infolge eines von der Mutter während der Schwangerschaft erlittenen Unfalls geschädigt zur Welt kommt.[9]

Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden

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