Читать книгу Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 114
6.3 Keine Einwendungen aus einem Recht zum Besitz
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Da erst einmal die verbotene Eigenmacht rückgängig gemacht werden soll, bevor über das bessere Recht zum Besitz gestritten werden darf, schlägt § 863 dem Anspruchsgegner den Einwand aus der Hand, er habe ein Recht zum Besitz. Der Anspruchsgegner darf nicht einwenden, er sei Eigentümer, Anwartschaftsberechtigter, Mieter oder Pächter. § 863 hindert ihn freilich nicht, sein Recht zum Besitz mit einer Feststellungswiderklage geltendzumachen (RN 62). Auch ist § 863 nicht mehr anwendbar, wenn in letzter Instanz zwischen dem jetzigen und dem früheren unmittelbaren Besitzer feststeht, dass der jetzige Besitzer zum Besitz berechtigt ist[93].