Читать книгу Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 116
7.1 Die rechtliche Konstruktion
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Das Verfolgungsrecht des § 867 ergänzt den Besitzschutz der §§ 859 ff., hält aber nicht, was sein Name verspricht, denn der unmittelbare Besitzer einer beweglichen Sache, die auf ein fremdes Grundstück gelangt ist, darf seine Sache nicht einfach auf dem fremden Grundstück suchen, weil dies verbotene Eigenmacht nach § 858 wäre, sondern hat nur einen Anspruch gegen den Grundstücksbesitzer auf Gestattung, den er mit Klage oder Antrag auf einstweilige Verfügung durchsetzen muss.
Ein unmittelbares Betretungsrecht gibt § 962 dem Eigentümer eines Bienenschwarms.