Читать книгу Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 126
2.3 Kein Besitzschutz gegen den unmittelbaren Besitzer
ОглавлениеDa nur die Entziehung oder Störung des unmittelbaren Besitzes ohne Willen des unmittelbaren Besitzers eine verbotene Eigenmacht nach §§ 858 ff. ist, hat der mittelbare Besitzer keinen Besitzschutz gegen den unmittelbaren Besitzer, denn was mit dessen Willen geschieht, ist selbst dann keine verbotene Eigenmacht, wenn es den mittelbaren Besitz zerstört[96].