Читать книгу Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 176
5.4 Der gemeinsame Nenner
ОглавлениеSo unterschiedlich die rechtliche Konstruktion der beiden Anwartschaftsrechte auch ist, haben sie doch einen gemeinsamen Nenner: Der dingliche Erwerb ist schon so weit gediehen, dass der Veräußerer ihn allein nicht mehr verhindern kann.