Читать книгу Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 193
1. Die Beweislast für und gegen den Herausgabeanspruch
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Der Herausgabeanspruch des § 985 hat zwei Voraussetzungen: das Eigentum des Anspruchstellers und den Besitz des Anspruchsgegners. Beides muss der Anspruchsteller beweisen[24].
Falsch ist es, den Anspruch auch noch vom fehlenden Besitzrecht des Anspruchsgegners abhängig zu machen, denn das Fehlen eines Besitzrechts ist nicht etwa eine negative Anspruchsvoraussetzung, vielmehr begründet das Recht zum Besitz nach § 986 eine anspruchshindernde Einwendung, die der Anspruchsgegner beweisen muss (RN 134 f.).