Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 220
3. Die Pflichtverletzung des Verkäufers außerhalb von Mängeln
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Verletzt der Verkäufer eine vertragliche oder vorvertragliche Pflicht, die nicht mit einem Sachmangel zusammenhängt, ist auch er nach der allgemeinen Regel des § 280 I 1 mit § 241 II oder § 311 II zum Schadensersatz verpflichtet.
Beispiele
- | Die Erklärung des Verkäufers, man könne die gekaufte Maschine auf dem gewünschten Platz aufstellen, erweist sich als falsch (BGH NJW 62, 1196). |
- | Der Lieferant füllt das Normalbenzin in den Tank für Superbenzin und das Superbenzin in den Tank für Normalbenzin (BGH 107, 249). |
- | Der Lacklieferant berät den Hersteller hochwertiger Gartenmöbel falsch über die für 1/2 Mio. DM verkaufte Lackieranlage (BGH NJW 97, 3227). |
- | Nach falscher Beratung durch den Verkäufer über den vorgeschriebenen Kaminquerschnitt für die gekauften Waschautomaten untersagt das Gewerbeaufsichtsamt den Betrieb der Wäscherei (BGH NJW 85, 2472). |
- | Der Grundstücksverkäufer klärt den Käufer nicht darüber auf, dass ein Teil des von einem Holzzaun umfriedeten Grundstücks dem Nachbarn gehöre (BGH NJW 2012, 846). |
- | Der Grundstücksverkäufer verschweigt dem Käufer die jahrelangen Schikanen eines Nachbarn. Das Verhalten des Nachbarn ist weder ein Mangel noch eine Eigenschaft des verkauften Grundstücks. Also haftet der Verkäufer, wenn man eine Aufklärungspflicht bejaht, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen (BGH NJW 91, 1673; OLG Düsseldorf NJW 97, 1079: Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist zerstritten). |
- | Wer eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage verkauft, soll den Käufer über den zu erwartenden Ertrag und die Höhe der monatlichen Zuzahlung aufklären (BGH NJW 2017, 248). |
- | Der Verkäufer eines Unternehmens legt dem Käufer fahrlässig falsche Bilanzen vor, gibt Umsatz und Ertrag zu hoch an oder verschweigt die vorhandene oder drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (BGH NJW 2001, 2163). Da nur die Ertragsfähigkeit, nicht auch Ertrag, Verlust und Bilanzwahrheit eine Eigenschaft des Untemehmens ist, haftet der Verkäufer aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen (BGH 69, 53, NJW 70, 653; 77, 1538; 90, 1658; 2001, 2163). |
- | Der Verkäufer einer Steuerberatungspraxis verschweigt die Unzuverlässigkeit des angestellten Steuergehilfen. Da dies keine Eigenschaft des Unternehmens ist, haftet der Verkäufer, wenn man ihn für aufklärungspflichtig hält, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen (BGH NJW 91, 1223). |
- | Wer beim Verkauf seines Hauses, das in der Nähe einer stinkenden Kläranlage liegt, Fragen des Käufers nach Geruchsbelästigung wissentlich falsch beantwortet, haftet unabhängig von der Gewährleistung auch aus vorsätzlichem Verschulden bei Vertragsverhandlungen (BGH NJW-RR 88, 10). |
Oft macht die Rechtsprechung den Verkäufer in derartigen Fällen sogar wegen Verletzung eines stillschweigend vereinbarten Beratungsvertrags direkt nach § 280 I 1 haftbar (RN 620 f.).