Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 221
4. Die Irrtumsanfechtung des Verkäufers
ОглавлениеDa das Kaufrecht nur die Sachmängelrechte des Käufers abschließend regelt, darf der Verkäufer den Kaufvertrag ungeniert nach § 119 II anfechten, wenn er über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Kaufsache, etwa über die Echtheit eines Kunstwerks, geirrt und sie deshalb viel zu billig verkauft hat[349].