Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 225

3. Die Umgehung des Verbraucherschutzes

Оглавление

§ 476 I 2 erklärt die gesetzlichen Vorschriften der Mängelhaftung auch dann für unabdingbar, „wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden“. Rechtslogisch ist dies eine unsinnige Regel. Das Gesetz muss durch klare Formulierung schon selbst sagen, wann der Kauf ein Verbrauchsgüterkauf sei. Entweder sind die gesetzlichen Voraussetzungen eines Verbrauchsgüterkaufs erfüllt oder sie sind es nicht. Das Vehikel der Gesetzesumgehung verschleiert das Problem nur, statt es zu lösen.

Umgehen Verkäufer und Käufer das strenge Gesetz etwa dann, wenn sie nach § 434 I 1 eine mindere Beschaffenheit vereinbaren, sodass es an einem Sachmangel fehlt? Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich jedenfalls dann, wenn der als „Bastlerauto“ bezeichnete Gebrauchtwagen nicht zum Ausschlachten, sondern zum Fahren ge- und verkauft wird[361]. Ebenso wenig kann man eine neue Sache als „gebraucht“ verkaufen, nur um die Verjährung nach § 475 II auf ein Jahr zu verkürzen, denn ob die verkaufte Sache neu oder gebraucht ist, entscheidet objektiv die Verkehrsanschauung[362].

Und wie steht es mit dem Gebrauchtwagen, den der Händler beim Verkauf eines Neuwagens in Zahlung genommen hat, um ihn später namens und mit Vollmacht des Neuwagenkunden weiter zu verkaufen? Der Weiterverkauf des Händlers ist dann ein Verbrauchsgüterkauf, wenn er den Gebrauchtwagen zum garantierten Festpreis übernommen hat und das Risiko eines Weiterverkaufs trägt, denn dann ist der Weiterverkauf kein echtes Vertreter-, sondern ein Eigengeschäft und darf der Händler den Neuwagenkunden nicht als Verkäufer vorschieben, nur um die eigene Mängelhaftung auszuschließen[363]. Die bloße Vermittlung des Weiterverkaufs hingegen macht aus dem Händler noch keinen Unternehmer eines Verbrauchsgüterkaufs[364].

Das Finanzierungsleasing ist schon deshalb kein verkappter Verbrauchsgüterkauf, weil es überhaupt kein Kauf, sondern eine ernst gemeinte Miete ist. Der Leasingnehmer darf auf die mietrechtliche Gewährleistung des Leasinggebers zurückgreifen, wenn die kaufrechtlichen Mängelrechte des Leasinggebers gegen den Lieferanten ausgeschlossen sind und deshalb nicht an den Leasingnehmer abgetreten werden konnten[365].

Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen

Подняться наверх