Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 219
2. Die unerlaubte Handlung des Verkäufers
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Die Mängelrechte des Käufers und seine Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung stehen selbständig nebeneinander[347] Die Lieferung mangelhafter Ware verletzt aber noch kein Rechtsgut des Käufers, auch nicht sein Eigentum an der Kaufsache, die er bereits mangelhaft erwirbt. Sein Eigentum wird erst dann verletzt, wenn der Sachmangel nach der Lieferung „weiterfrisst“ und andere Teile der Kaufsache oder gar andere Sachen des Käufers ansteckt und verdirbt (RN 961)[348].
Beispiel
Der falsche Hinterreifen, mit dem der gekaufte Gebrauchtwagen bestückt ist, platzt, verursacht einen Unfall und beschädigt das Auto (BGH NJW 78, 2241).