Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 216
4. Die Rechts- und Sachmängelhaftung beim Unternehmenskauf
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Mängel des verkauften Unternehmens hat man früher wie Sachmängel behandelt, nicht nur Mängel der zum Unternehmen gehörenden Sachen, auch Mängel des Unternehmens selbst[338]. Jetzt muss der Verkäufer dafür nach § 453 I mit §§ 437, 434 einstehen[339].
Beispiele
- | Die vereinbarte Ertragsfähigkeit des Unternehmens bleibt aus (BGH NJW 59, 1584; 70, 653; 77, 1538; 95, 1547; 99, 1405). |
- | Die Schulden des Unternehmens sind höher als vereinbart (BGH WM 79, 944; RG 146, 120). |
- | Die chemische Reinigung widerspricht dem gesetzlichen Sicherheitsstandard (BGH NJW 85, 1769). |
- | Der Umfang der Arztpraxis ist geringer als vereinbart (BGH NJW 59, 1584). |
- | Zur Arztpraxis gehören Belegbetten in einem Krankenhaus mit unzulänglichen Operationsbedingungen (BGH NJW 59, 1585). |
- | Rechtsmängel einzelner Unternehmensbestandteile sind zugleich Mängel des Unternehmens, wenn sie auf das Unternehmen durchschlagen wie in den folgenden Beispielen: Alle Warenautomaten des Unternehmens sind beschlagnahmt oder sicherungsübereignet (BGH NJW 69, 184); dem Gerüstbauunternehmen fehlt ein Großteil der Gerüststangen (BGH NJW 79, 339); die Mietrechte an den Geschäftsräumen bestehen nicht oder sind nicht übertragbar (BGH NJW 70, 556). |
- | Keine Mängel des Unternehmens sind: falsche Bilanzen sowie geringe Umsätze oder Erträge (BGH NJW 95, 1547; 99, 1405). Stattdessen haftet der Verkäufer für falsche Angaben oder pflichtwidriges Verschweigen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen oder Vertragsverletzung direkt nach §§ 280 ff., 323 ff. (BGH NJW 2001, 2163; 2002, 1042). |