Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 227
5. Die Beschaffenheitsgarantie des Unternehmers
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§ 479 verschärft zugunsten des Verbrauchers die Garantieregeln des § 443. Die Garantie[372] muss nicht nur klar und verständlich abgefasst sein, sondern auch noch darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht entwertet werden, und sie muss den Inhalt der Garantie, die Garantiedauer, ihren räumlichen Geltungsbereich sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers angeben (I). Der Verbraucher hat Anspruch auf eine Garantieerklärung in Textform (II).
Schon der Befehl zur einfachen und verständlichen Formulierung dürfte die meisten Unternehmer überfordern, tut sich doch selbst der Gesetzgeber überaus schwer damit, wie die Schuldrechtsreform und das Verbraucherschutzrecht auf Schritt und Tritt beweisen. Aber was schadet dies schon. Nach § 479 III ist die Garantie auch dann wirksam, wenn sie alle Gebote des § 479 I verletzt, denn eine nichtige Garantie hülfe dem Verbraucher rein gar nichts, und zu einer bestimmten Garantie kann man den Unternehmer nicht zwingen. Wozu dann der ganze Aufwand?