Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 228
6. Die Verwirkung des Verbraucherschutzes
ОглавлениеDer Verbraucher verwirkt nach § 242 den gesetzlichen Schutz der §§ 474 ff., wenn er dem Unternehmer beim Kaufabschluss vortäuscht, er wolle die Kaufsache gewerblich verwenden[373]. Die Beweislast für diese Ausnahme trägt der Verkäufer.