Читать книгу Handbuch des Strafrechts - Manuel Ladiges - Страница 109

II. Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG)

Оглавление

28

Als „prozessuales Urrecht“ wird der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör bezeichnet.[136] Im besonders eingriffsintensiven Strafverfahren kommt der Gewährung rechtlichen Gehörs ersichtlich besondere Bedeutung zu.[137]

Handbuch des Strafrechts

Подняться наверх