Читать книгу Handbuch des Strafrechts - Manuel Ladiges - Страница 65

III. Folgen verfassungswidriger Grundrechtseingriffe

Оглавление

5

Eng mit der vorstehend behandelten Problematik des Einsatzes der Funktionstüchtigkeitsformel als Abwägungstopos verknüpft ist die Frage, welche Konsequenzen Rechtsverstöße der Strafverfolgungsbehörden bei der Beweiserhebung von Verfassungs wegen nach sich ziehen sollten. Ein konsistentes dogmatisches System, dem sich überzeugende Leitlinien zu den Voraussetzungen und der Reichweite unselbstständiger, d.h. auf einen Beweiserhebungsfehler folgender Beweisverwertungsverbote entnehmen ließen, existiert bislang nicht.[31] Der BGH vertritt hierzu in ständiger Rechtsprechung die sog. Abwägungslösung, nach der über das Eingreifen eines Beweisverwertungsverbotes jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ist.[32] Diese Vorgehensweise hat die ausdrückliche Billigung des BVerfG erfahren, das seine Begründung maßgeblich auf die Pflicht des Staates zur Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege (vgl. Rn. 4) stützt.[33] Die mit der verfassungsrechtlichen Überhöhung der Funktionstüchtigkeitsformel verbundenen Gefahren für die Freiheitsrechte des Beschuldigten werden besonders deutlich, wenn das Gericht konstatiert, bei der Annahme eines Beweisverwertungsverbotes handele es sich um eine „begründungsbedürftige Ausnahme“, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen sei.[34]

Handbuch des Strafrechts

Подняться наверх