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Beispiel: Variable Verstärkungspläne
ОглавлениеVariable Quotenpläne findet man häufig im Schulalltag – z. B. wenn es um die Belohnung der freiwilligen Mitarbeit im Unterricht geht. Stellen Sie sich vor, in einer Klasse heben immer die gleichen 15 Kinder die Hand, wenn die Klassenlehrerin eine Frage stellt. Gelingt es der Lehrerin, keines der Kinder bevorzugt zu behandeln, dann beträgt für jedes Kind die Wahrscheinlichkeit des Aufgerufenwerdens (Verstärkung) 1:15. Geht die Lehrerin nun aber nicht alphabetisch oder in einer anderen Weise systematisch vor, dann wird die Wahrscheinlichkeit und damit die Auftretenshäufigkeit des Antwortgebens für ein beliebiges Kind in der einen Schulstunde vielleicht bei 1:5 liegen, in einer anderen bei 1:40, im Durchschnitt jedoch bei 1:15. Die Bekräftigung (Aufgerufenwerden) des Zielverhaltens (Mitarbeit) erfolgt hierbei nach der Logik eines variablen Quotenplanes und dürfte ziemlich »löschungsresistent« (s. u.) sein.
Und das Bestrafen? Ein pädagogisch ebenso zentrales wie kontrovers diskutiertes Thema ist die Frage der Wirksamkeit und der Auswirkungen von Strafe. Aus der Sicht der behavioristischen Lernpsychologie interessiert dabei vornehmlich die vergleichende Verhaltenswirksamkeit der Darbietung eines aversiven Reizes (z. B. Tadel oder Strafarbeit) oder des Entzugs eines angenehmen Reizes (z. B. Taschengeld einbehalten oder Fernsehverbot) in Folge eines unerwünschten Verhaltens. In Skinners frühen Arbeiten finden sich einige experimentelle Befunde hierzu. Deren unzulässige Übergeneralisierung hat häufig zu der Fehleinschätzung geführt, dass Bestrafungen grundsätzlich nicht geeignet seien, überdauernde Verhaltensänderungen hervorzurufen. Durch Strafe – so wurde kolportiert – ließe sich ein unerwünschtes Verhalten nur unterdrücken, nicht aber verändern, so dass es nach Absetzen der Strafe schon bald wieder in fast dem gleichen Maße auftrete wie zuvor. Seit den 1950er Jahren konnte jedoch in zahlreichen Studien nachgewiesen werden, dass Strafe dann ebenso effektiv sein kann wie Verstärkung, wenn sie vom Strafenden nur richtig angewandt und vom Bestraften subjektiv richtig verstanden und verarbeitet wird (Johnston, 1972; Steiner, 2006). Wie muss wirksame Strafe beschaffen sein? Azrin und Holz (1966, S. 426 f) haben darauf die folgenden Antworten gegeben:
1. Der Strafreiz sollte so gesetzt werden, dass ein Ausweichen nicht möglich ist.
2. Er sollte so intensiv wie möglich sein und kontinuierlich erfolgen.
3. Er sollte unmittelbar auf das unerwünschte Verhalten folgen und von Anfang an mit maximaler Intensität angewendet werden.
4. Ausgedehnte Bestrafungsphasen sollten vermieden werden.
5. Es ist darauf zu achten, dass der Strafreiz nicht differenziell mit einer Verstärkung assoziiert wird, damit die Bestrafung keine verstärkenden Eigenschaften erwirbt.
6. Bestrafung kann auch durch Entzug positiver Verstärkungen erreicht werden. Dies setzt allerdings voraus, dass bereits ein gewisses Niveau vorangegangener Verstärkungen erreicht wurde, da sonst ein wirksamer Entzug von Verstärkung nicht möglich ist.
Aus der prinzipiellen Wirksamkeit von Bestrafung folgt jedoch noch nicht, dass sie für den pädagogischen Einsatz besonders geeignet ist. Es besteht nämlich die Gefahr, dass Strafen unerwünschte Nebeneffekte nach sich ziehen. So kann Strafe Abneigung oder Angst gegenüber dem Strafenden hervorrufen und unerwünschtes Flucht- bzw. Vermeidungsverhalten oder gar Aggressionen auslösen. Smith und Smoll (1997) konnten beispielsweise zeigen, dass Kinder, die im Mannschaftssport während eines Spiels von ihrem Trainer permanent kritisiert wurden, in der Regel eine ablehnende Einstellung zu der ausgeübten Sportart entwickelten. Nicht selten führt dies zu Vermeidungsverhalten (»Ich höre mit dem Fußballspielen ganz auf!«).
Es gibt weitere unerwünschte Nebeneffekte, wie etwa das Auftreten psychosomatischer Beschwerden oder die Entwicklung und Verfestigung einer negativen Selbstwahrnehmung. Strafendes Verhalten von Lehrern und Erziehern kann zu einem »erfolgreichen« Modell aggressiven Verhaltens werden, das zur unerwünschten Nachahmung anstiftet (Strassberg, Dodge, Pettit & Bates, 1994; Straus & Kantor, 1994). Schließlich kann es zur Ausbildung einer »erlernten Hilflosigkeit« kommen, wenn nämlich ein alternatives Verhalten gar nicht möglich ist, durch das man dem Strafimpuls entgehen könnte.