Читать книгу Controllingorientiertes Finanz- und Rechnungswesen - Markus W. Exler - Страница 55
3.3.1.6 Neubewertungsrücklage nach IFRS
ОглавлениеEine Besonderheit des Eigenkapitalausweises hat die internationale Rechnungslegung nach IFRS. Nach dem oben skizzierten „Fair Value“ Ansatz im Zusammenhang mit der Folge- bzw. Neubewertung von Vermögensgegenständen (IAS 16, 36 und IFRS 3) kann der beizulegende Wert durchaus über dem aktivierten Buchwert liegen. Um eine erfolgsrelevante Buchung auszuschließen, wird eine Neubewertungsrücklage bzw. Rücklage für Zeitbewertung passiviert (IAS 16.39). Wird in den Folgeperioden ein aufgewerteter Vermögensgegenstand vermindert, muss zuerst die Neubewertungsrücklage bis auf die Höhe der ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgsneutral aufgelöst werden (IAS 16.40). Werte, die darunter liegen, werden mit einem erfolgswirksamen Wertminderungsaufwand (außerplanmäßige Abschreibung) gegen gebucht.
Nach IAS 16.41 kann bei Sachanlagen die Übertragung in die Gewinnrücklagen erfolgen. In der Bilanz oder im Anhang sind nach IAS 1.76 die folgenden Informationen anzugeben: Anzahl und Nennwert der Anteile; Rechte, Vorzugsrechte und Beschränkungen; eine Beschreibung von Art und Zweck jeder Rücklage innerhalb des Eigenkapitals, auch der auszuschüttende Dividendenbetrag sowie auch bei Personengesellschaften das Beibringen für jede Eigenkapitalkategorie gleichwertiger Informationen, wie das auch von Kapitalgesellschaften gefordert wird.