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3.3.1.7 Eigenkapitalveränderungsrechnung

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Gemäß HGB (§ 264 Abs. 1 Satz) gehört, wie das auch schon seit Längerem für kapitalmarktorientierte Unternehmen (nach § 2.1 WpHG) verpflichtend ist, der Eigenkapitalspiegel zum Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften. Die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist nach IAS 1.10 Bestandteil eines Jahresabschlusses nach IFRS. Neben den Kapitaleinzahlungen und Kapitalrückzahlungen ist bei der IFRS-Rechnungslegung eine große Zahl an Buchungen, die erfolgsneutral direkt im Eigenkapital erfasst werden, wie das bei der Neubewertungsrücklage der Fall ist, wenn bei der Folgebewertung der beizulegende Wert über dem geführten Buchwert liegt. In Anlehnung an IAS 1.106. müssen für die Darstellung der Veränderung des Eigenkapitals die Positionen Jahresüberschuss, Neubewertungsrücklage, gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, eigene Anteile, Dividendenauszahlungen, kumulierte Gewinnrücklagen sowie übrige Veränderungen enthalten sein.

Controllingorientiertes Finanz- und Rechnungswesen

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