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3.4.3 Ergebnis je Aktie

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Ein Ausweis für das Ergebnis je Aktie ist für Unternehmen verpflichtend, deren Stammaktien oder potentielle Stammaktien öffentlich gehandelt werden (IAS 33.2), also nach § 2 Abs. 1 WpHG zu einem geregelten Markt zugelassen sind (IAS-VO.A4). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ist nach IAS 33.9 ff. der Quotient des den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Ergebnisses (Jahresüberschuss im Zähler) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl im Umlauf befindlichen Stammaktien (Nenner). Dieses drückt die Ertragskraft des Unternehmens während des Betrachtungszeitraumes aus. Demgegenüber ist das verwässerte Ergebnis je Aktie das nach IAS 33.30 ff. ermittelte Ergebnis, welches im Nenner die Anzahl der Stammaktien um die Wirkung sämtlicher potentieller Stammaktien (bspw. aus der Emission von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsanleihen) kürzt. Rechnerisch werden sämtliche potentiellen Stammaktien in Stammaktien umgewandelt, bei denen ein Minderungseffekt für das Ergebnis je Aktie eintritt (IAS 33.41).

Das nachhaltige Ergebnis je Aktie wird unter Zugrundelegung des „bereinigten“ Ergebnisses berechnet, welches die eigentliche Ausschüttungsgröße darstellt. Bereinigte oder adjustierte Erfolgsgrößen berücksichtigen die neutralen Erfolgsgrößen sowie mögliche kalkulatorischen Kos­ten. Bei börsennotierten Unternehmen sind das im Wesentlichen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Restrukturierungsaufwendungen und Erträge oder auch Verluste aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen (Vgl. Kap. F.2.1. ff.). Der durchschnittliche Marktpreis je Aktie wird in der Regel aus dem einfachen Durchschnitt der wöchentlichen oder monatlichen Kursen gerechnet (IAS 33.A4). Sind die Schlusskurse allerdings sehr volatil, wird der Durchschnitt aus den Höchst- und Tiefstkursen gebildet (IAS 33.A5). In Beziehung gesetzt mit der ausgeschütteten Dividende wird für die Aktionäre die sog. Dividendenrendite veröffentlicht, die eine Vergleichbarkeit mit anderen an der Börse notierten Gesellschaften zulässt.

Controllingorientiertes Finanz- und Rechnungswesen

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