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3.3.4 Verbindlichkeiten

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Auch wenn die internationale Rechnungslegung den Begriff Schulden weiter fasst als das nach Handels- und auch nach Steuerrecht der Fall ist, sind Verbindlichkeiten feststehende verbriefte Zahlungsverpflichtungen, deren genaue Höhe und Fälligkeit bekannt ist sowie ein vereinbartes Kapitalentgelt in Form von Zinsen für den Gläubiger zugrunde gelegt werden kann. Nach IAS 1.69 ist eine Schuld als kurzfristig einzustufen, wenn sie mindestens eine der nachfolgenden Kriterien erfüllt:

ihre Tilgung wird innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet,
sie wird primär für Handelszwecke gehalten,
ihre Tilgung wird innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet oder
das Unternehmen hat kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag.

Alle anderen Schulden sind als langfristig einzustufen.

ABB. 33: Der Ansatz der Verbindlichkeiten



Einzelne kurzfristige Schulden, wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Rückstellungen für personalbezogene Aufwendungen und andere betriebliche Aufwendungen, bilden einen Teil des kurzfristigen Betriebskapitals, das im normalen Geschäftszyklus des Unternehmens gebraucht wird (Working Capital).

ABB. 34: Die Bewertung der Verbindlichkeiten


Das Handelsrecht sieht nach § 251 unter dem Bilanzstrich den Ansatz von Haftungsverhältnissen vor, sofern diese nicht passiviert wurden, wie die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten. Nach IFRS sind die Darstellung einer Fristigkeit und der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die eine dingliche Sicherheit verlangen, im Verbindlichkeitsspiegel aufzuführen.

Controllingorientiertes Finanz- und Rechnungswesen

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