Читать книгу Controllingorientiertes Finanz- und Rechnungswesen - Markus W. Exler - Страница 61
3.4 Gewinn- und Verlustrechnung
ОглавлениеWerden insgesamt die Vermögens- und Kapitalbestände der Bilanz jedes Jahr fortgeschrieben, sind die Erfolge in der Gewinn- und Verlustrechnung nur für ein Geschäftsjahr zu erfassen und deren Saldo am Jahresende mit dem bilanzierten Eigenkapital gegenzubuchen. Die GuV-Rechnung wird bei der Aufstellung nicht in Kontenform wie die Bilanz, sondern in der Staffelform geführt. Für die Erfolgsanalyse hat das den Vorteil, dass Zwischenergebnisse als Erfolgsgrößen herangezogen werden können.
ABB. 35: Die Ansätze in der Gewinn- und Erfolgsrechnung
Das Gesamtkostenverfahren, welches, im Gegensatz zum angelsächsischen Wirtschaftsraum, in Deutschland und Österreich mehrheitlich von den Unternehmen verwendet wird, ist nach einzelnen Aufwandsarten gegliedert, die zu Zwischenergebnissen zusammengefasst werden können. Das Betriebsergebnis sind die bei der Leistungserstellung des Unternehmens regelmäßig anfallenden Aufwendungen und Erträge, die bei der Erzeugung und dem Vertrieb der dem Geschäftszweck dienenden Produkte und Dienstleistungen anfallen. Diesem abgegrenzt wird das Finanzergebnis, welches ausschließlich die Erlöse und Aufwendungen der Finanzierungs- und Kapitalanlagetätigkeit zum Ausdruck bringt. Bei eigentümergeführten Unternehmen sind in diesem insb. die Fremdkapitalzinsen von Bedeutung
Eine Besonderheit ist das außerordentliche Ergebnis, welches nach § 277 Abs. 4 HGB außergewöhnliche Ereignisse erfasst. Beispiele wären aufwandswirksame Naturkatastrophen, Zerstörung des Anlagevermögens oder der Lagerbestände sowie seltene Geschäftsfälle wie Verkäufe von Teilbetrieben oder Vorgänge zur Unternehmenssanierung. Werden aber Vermögensgegenstände vor Ablauf der Abschreibungsdauer unter dem Buchwert verkauft, ist das der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzuordnen und demzufolge als „Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen“ zu buchen, die der Position „sonstige betriebliche Aufwendungen“ subsumiert werden. In der Rechnungslegung nach IFRS wird das außerordentliche Ergebnis nicht gesondert dargestellt.