Читать книгу AGB-Recht - Martin Schwab - Страница 54
3. Einbeziehung durch Dritte
Оглавление110
Vertragsbedingungen „stellt“ derjenige, der einseitig ihre Einbeziehung in den Vertrag veranlasst, ohne Rücksicht darauf, wer die AGB formuliert hat[22]: Wer auf ein fremdes Vertragsformular bei einer Vielzahl von Geschäften zurückgreift, verwendet AGB. Entscheidend für das Verwenden von AGB ist nicht deren eigenhändige Formulierung, sondern deren einseitige Einbeziehung in den Vertrag. Gerade bei fremd formulierten Vertragsbedingungen kann es aber geschehen, dass die Einbeziehung in den Vertrag weder der einen noch der anderen Vertragspartei zugerechnet werden kann (vgl. bereits soeben Rn. 106). Hier ist genau zu prüfen, in welchem „Lager“ der Dritte steht: