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B. Die Entwicklung der Tätigkeit des Betriebsrates I. Von betrieblicher Sozialarbeit zu gestalterischem Interessenmanagement

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Parallel zu den Entwicklungen der Arbeitswelt hat sich ebenso die Arbeit des Betriebsrates in den letzten Jahr(zehnt)en grundlegend verändert. Dabei haben sich vor allem seine gesetzlichen Aufgaben und Pflichten in den vergangenen Jahren stetig erweitert. Dadurch stellt sich die Betriebsratstätigkeit heute anders dar als noch bei der Neufassung des Gesetzes im Jahr 1972 und auch die Betriebsräte selbst unterliegen einem ständigen Entwicklungsprozess. Dabei lässt sich vor allem in großen Betrieben ein deutlicher Wandel feststellen.

Betrachtet man die Betriebsratsarbeit vor 46 Jahren, lässt diese sich in erster Linie als „betriebliche Sozialarbeit“ beschreiben, bei der es zunächst darum ging, die dringendsten Bedürfnisse und Notlagen für die Arbeitnehmer in dem Betrieb zum Ausgleich zu bringen.45 Mit der Zeit kamen weitere Regelungsbereiche wie Arbeitssicherheit oder berufliche Bildung hinzu, wobei sich dann über lange Zeit vor allem die Personalpolitik und insbesondere die Beschäftigungssicherung als Schwerpunkt der Betriebsratstätigkeit zeigten.46 Kennzeichnend für die damalige Betriebsratsarbeit, insbesondere die Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung war, dass sie vorwiegend Kontrolle von sowie lediglich Reaktion auf Maßnahmen und Entscheidungen des Arbeitgebers darstellte.47 Dagegen wirkt der Betriebsrat in der heutigen Betriebspraxis – auch auf eigene Initiative – deutlich mehr gestalterisch an den unternehmerischen Entscheidungen und Arbeitsbedingungen mit.48

Von der ursprünglich eher sozialen Schutzfunktion in den Fabriken für die dem Arbeitgeber unterlegene Belegschaft haben sich die betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten immer mehr zu einem Teilhaben und Mitgestalten entwickelt. Zwar betrifft die Tätigkeit auch heute überwiegend noch den Schutz der Belegschaft, aber eher die Einhaltung und Umsetzung diverser Schutzvorschriften, die der Gesetzgeber durch staatliche Regelwerke festsetzt und kontinuierlich fortschreibt. Dabei geht es heute aber um immer komplexere und dynamische Themen wie Arbeitssicherheit, Umweltschutz oder Datenschutz. Daneben gehört es unter anderem zu der alltäglichen Arbeit der Betriebsräte, verschiedene (Kompromiss-)Lösungen mit dem Arbeitgeber zu erarbeiten und gleichzeitig bei der Belegschaft zu rechtfertigen und zu verteidigen.49

Auch das früher vorherrschende Selbstverständnis des Betriebsrates ausschließlich als reine Gegenmacht des Arbeitgebers sowie seine Rolle eines Kontrolleurs im Betrieb haben sich schon seit Jahren gewandelt und sind mittlerweile längst überholt.50 Die klassischen Gegenspieler-Rollen lassen sich in den meisten Betrieben nicht mehr feststellen, die Grenzen zwischen einer einseitigen Vertretung der Arbeitnehmerinteressen und einer Art gemeinsamen „Interessenmanagements“ verwischen zunehmend – und das nicht erst seit heute.51 Begünstigt wird diese Entwicklung des Betriebsrates hin zu einem aktiven Mitgestalter durch den zunehmenden Rückzug der Tarifpartner und die damit einhergehende Verlagerung der Regelungskompetenzen auf die Betriebsebene.52 Den Betriebsräten stehen aufgrund von Öffnungsklauseln oder mit der Umsetzung tariflicher Rahmenregelungen deutlich größere Gestaltungsspielräume zur Verfügung.53

Die Vergütung von Betriebsräten

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