Читать книгу Die Vergütung von Betriebsräten - Martina Schlamp - Страница 16
C. Künftige Weiterentwicklungen
ОглавлениеDie dargestellten Änderungen in der betrieblichen Praxis und der Wandel der Betriebsratsarbeit ist keine abgeschlossene Entwicklung nur allein der letzten Jahre. Im Gegenteil, die gesamte Arbeitswelt steht auch aktuell vor einem entscheidenden Umbruch, was erneut Auswirkungen nicht nur auf die betriebliche Praxis, sondern gleichermaßen auf den Betriebsrat haben wird. In den kommenden Jahren wird ein grundlegender und einschneidender Wandel in den Unternehmen erwartet. Nicht zuletzt die sog. vierte industrielle Revolution wird deutliche Veränderungen in den Betrieben mit sich bringen. Stichworte wie „Industrie 4.0“ oder „Arbeit 4.0“ sind heute bereits geläufig und verheißen neue Arbeitsformen nicht nur in arbeitszeitlicher Hinsicht, sondern auch im Bereich der Dienstleistungen und der flexibleren Ausgestaltung von Arbeitsplätzen.78 Die bisherigen Produktionsformen werden sich mit einer weiter fortschreitenden Digitalisierung und Vernetzung weiterhin grundlegend verändern. Davon abgesehen werden in manchen Branchen zusätzlich entscheidende Neuerungen in den Produktlinien erwartet. Die Unternehmen werden sich teilweise neu ausrichten, um mit den aktuellen und in den nächsten Jahren erwarteten Trends mithalten zu können. Beispielsweise in der Automobilindustrie zeichnet sich eine deutliche Wende hin zu nachhaltigen und alternativen Antriebssystemen ab.79 Das bedeutet aber wiederum tiefgreifende Veränderungen in den Betrieben, die zwangsläufig mit neuen Entwicklungen einhergehen.
Nicht nur die Handlungsfelder für den Betriebsrat werden damit immer vielfältiger und vor allem deutlich komplexer, sondern auch die Anforderungen an ihre Tätigkeit steigen weiter.80 Daher ist neuerdings sogar von „Mitbestimmung 4.0“81 oder „Betriebsrat 4.0“82 die Rede. Für den Betriebsrat bedeuten all diese (Zukunfts-)Themen dann nicht mehr „nur“, dass er bei sämtlichen Änderungen im Betrieb gegebenenfalls zu beteiligen ist oder mit dem Arbeitgeber entsprechende Betriebsvereinbarungen aushandeln sowie die Einhaltung dazugehöriger Vorschriften überwachen muss. Neu wird für ihn außerdem sein, dass seine Arbeit erstmals selbst davon betroffen sein kann, wie etwa mit Nutzung besonderer moderner Arbeitsmittel oder auch bei Umsetzung neuer Arbeitsformen für die Betriebsräte selbst. Künftig kommen mit den Entwicklungen daher in zweifacher Hinsicht neue Aufgaben auf den Betriebsrat zu, weil sie nicht nur die Belange der Arbeitnehmer betreffen werden, sondern er seine Tätigkeit selbst anpassen und modernisieren kann oder vielleicht auch muss, um seine Aufgaben auch künftig bestmöglich erledigen zu können. Das erfordert wiederum, sich noch intensiver mit den jeweiligen Themen zu beschäftigen und sich noch mehr Kenntnisse anzueignen, was gleichzeitig zusätzliche Arbeit für eine eigene Neuausrichtung bedeutet. Das erforderliche Wissen wird dabei immer differenzierter, komplizierter und umfangreicher. Betrachtet man allein die Digitalisierung, auf die in der heutigen Zeit die meisten Neuerungen zurückzuführen sind, können hier insbesondere im Hinblick auf das Datenschutzrecht erhebliche Schwierigkeiten entstehen; denn es handelt sich hier um ein komplexes Rechtsgebiet, zu dem zahlreiche Vorschriften und Vorgaben nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene existieren.
Letztendlich muss der Betriebsrat sämtliche Entwicklungen auch im Hinblick auf zukunftsfähige Unternehmen begleiten und mittragen, was ohne ein gewisses Maß an Professionalisierung kaum möglich sein wird.