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§ 1 Die Entwicklung des deutschen Betriebsverfassungsgesetzes

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Die Gründe des Gesetzgebers für die Einführung eines Betriebsverfassungsrechts in Deutschland sind vielfältig. Hauptanliegen war dabei nicht nur die Regelung des Verhältnisses und der Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft in einem Betrieb. Der Gedanke der Übertragung des Demokratieprinzips auf die Wirtschaft8 sowie vor allem die Gesichtspunkte von Schutz und Teilhabe9 spielten ebenfalls eine große Rolle. Zurückführen lässt sich das auf die zwangsläufig aus dem Arbeitsverhältnis herrührende strukturelle Ungleichheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. die allgemein anerkannte spezifische Situation, in der sich Arbeitnehmer mit Aufnahme ihrer Arbeitstätigkeit mit Einfügen in die fremdbestimmte Arbeitsorganisation befinden.10 Die Arbeitnehmer unterliegen dem Weisungsrecht und der Dispositionsfreiheit des Arbeitgebers und begeben sich, indem sie ihre Selbstständigkeit im Hinblick auf Arbeitsabläufe, Organisation etc. verlieren, in eine gewisse rechtliche und soziale Abhängigkeit.11 Das Gesetz sollte eine Teilhabe der Arbeitnehmer an den unternehmerischen Entscheidungen insoweit ermöglichen, als dadurch ihr Arbeitsverhältnis sowie ihre Rechts- und Interessenlage berührt wird, und die Vorhaben und Entschlüsse des Arbeitgebers damit gleichzeitig einer Kontrolle unterwerfen.12

Trotz des sehr früh entstandenen und heute gefestigten Teilhabegedankens in Betrieben ist die Idee der Mitbestimmung durch ein Vertretungs-Gremium – gerade im Bereich Wirtschaft und Arbeit – kein selbstverständliches oder automatisch anerkanntes Prinzip.13 Dem Betriebsverfassungsgesetz in seiner heutigen Form mit dem bestehenden System der Mitbestimmung liegt ein langwieriger Prozess über viele Jahrzehnte zugrunde.

Die Vergütung von Betriebsräten

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