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Einleitung

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Die Vergütung von Betriebsräten – ein Thema, das immer dann an Aktualität gewinnt, wenn ein besonders Aufsehen erregender Fall in einem deutschen Unternehmen an die Öffentlichkeit gerät. Ein Thema, das nicht nur von Juristen kontrovers diskutiert wird, sondern nach medienwirksamer Verbreitung schnell in aller Munde ist. Worum geht es aber in den Fällen, die Juristen und die breite Öffentlichkeit gleichermaßen beschäftigen? Gehälter im sechsstelligen Bereich, großzügige Aufwandsentschädigungen, Dienstwägen und sonstige Aufmerksamkeiten oder Annehmlichkeiten sollen Betriebsräte mancher Unternehmen erhalten haben. Schnell entsteht zumindest zwischen den Zeilen der Verdacht von „Mauschelei“ oder „Geklüngel“, sogar der Vorwurf von „Bestechung“ und „Käuflichkeit“.1 Wenig überraschend wird in solchen Fällen der Betriebsratsbezahlung von „zu viel Nähe zu den Mächtigen“2 gesprochen. Der Eindruck entsteht häufig auch bei den Arbeitnehmern, die dann ihren Betriebsräten unterstellen, sie seien abgehoben und hätten sich aus der Belegschaft, deren Interessen sie aber eigentlich vertreten sollen, herausgelöst.

Handelt es sich hierbei um Extremfälle und damit vereinzelt auftretende Ausnahmen oder vielleicht um die betriebliche Realität, die nur hin und wieder an die Öffentlichkeit gerät? Kann den deutschen Unternehmen tatsächlich der Vorwurf von Bestechung und den Betriebsräten von Bestechlichkeit gemacht werden? Sind die praktizierten Verfahren nicht vielleicht sachgerecht und rechtmäßig? Hat sich in den Betrieben nicht schon lange ein Sinneswandel vollzogen, wonach der Betriebsrat als Sozialpartner auf Augenhöhe verstanden und akzeptiert wird? Kann der Arbeitgeber mit einer angemessenen Entlohnung der Betriebsräte ehrenwerte Absichten verfolgen? All das sind Fragen, die sich aufdrängen, wenn man sich mit dem Thema beschäftigt. Dabei stehen heute, zumindest bei den großen Betrieben, kaum mehr Befürchtungen im Raum, der Arbeitgeber könnte durch gezielte Maßnahmen versuchen, die Wahl eines Betriebsrates zu verhindern oder gewählte Amtsträger zu benachteiligen. Vorwürfe der Begünstigung von Betriebsräten stehen mittlerweile deutlich mehr im Fokus als der Verdacht von Benachteiligungen.

In Deutschland werden im Durchschnitt 41,2 Prozent aller Beschäftigten in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen von einem Betriebsrat vertreten.3 Betrachtet man das Kriterium der Betriebsgröße, hatten laut veröffentlichten Statistiken im Jahr 2014 im Durchschnitt 88,5 % der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten einen Betriebsrat.4 Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 1327 Betriebe verzeichnet, die Kraftfahrzeuge oder hierfür notwendige Teile produzierten.5 Gerade für die Automobil- und Zuliefererbranche hat das Thema daher nicht nur große Relevanz, sondern auch hohe Brisanz. Es bereitet den Unternehmen in der Praxis aber nicht selten enorme Schwierigkeiten, die bestehenden Vorschriften zur Vergütung von Betriebsräten richtig anzuwenden und umzusetzen. Zum Teil bestehen große Unsicherheiten. Eine falsche Bemessung des Entgeltes eines Betriebsrates könnte schon den Verdacht nahelegen, der Arbeitgeber versuche, die Betriebsräte mit hohen Gehältern wohlgesonnen zu stimmen. Das könnte außerdem straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Für den jeweiligen Arbeitgeber ist es deshalb entscheidend, das gesetzlich vorgesehene System der Betriebsratsvergütung genau zu kennen, um das Entgelt der Betriebsräte rechtskonform bestimmen und sich jeglichem Vorwurf der Begünstigung oder gar Bestechung von vornherein entziehen zu können.

Die Arbeit greift die Problematik der Vergütung von Mitgliedern des Betriebsrates auf. Zunächst wird nicht nur der aktuell geltende gesetzliche Rahmen eingehend untersucht und bestimmt, sondern es erfolgt insbesondere eine ausführliche und umfassende Darstellung des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens zur Berechnung des Entgeltes von Betriebsräten. Dabei sollen sämtliche Aspekte betrachtet werden, die für die Vergütung von Bedeutung sein können, um so die Probleme bei der Anwendung der Gesetze aufzeigen und daraus mögliche Lösungsansätze entwickeln zu können. Für das Verständnis des Vergütungssystems und seine Bewertung erscheint es zweckmäßig und notwendig, auch auf die Hintergründe und Entwicklungen der Betriebsratsarbeit einzugehen. Insgesamt ist zu betrachten, ob das derzeit geltende Vergütungssystem des Betriebsverfassungsgesetzes der Realität in den Betrieben noch entspricht und ihr angemessen gerecht werden kann oder ob die Regelungen gegebenenfalls einer gesetzlichen Anpassung bedürfen. Denn mit den bekannt gewordenen Fällen aus der Praxis und den aufgeworfenen Aspekten drängt sich die entscheidende Frage auf: Sind die derzeit geltenden Vorschriften zur Vergütung von Betriebsräten noch zeitgemäß?

1 Vgl. z.B. Zimmermann, ArbRAktuell 2014, 278, 279; Rieble, AG 2016, 315, 317; Weinspach, FS Kreutz, S. 492. 2 http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vw-betriebsraete-zu-viel-geld-zeugt-von-zu-viel-naehezu-den-maechtigen-1.3804694 (zuletzt abgerufen am 18.2.2018). 3 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/QualitaetArbeit/QualitaetDerArbeit.html?cms_gtp=318944_slot%253D5 (zuletzt abgerufen am 18.2.2018). Dabei wurden im Jahr 2014 im Westen Deutschlands 43 Prozent und im Osten 36 Prozent der Arbeitnehmer von einem Betriebsrat vertreten, vgl. https://www.boeckler.de/5306.htm#jump_5313 (zuletzt abgerufen am 4.1.2016). 4 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/QualitaetArbeit/QualitaetDerArbeit.html?cms_gtp=318944_slot%253D5 (zuletzt abgerufen am 4.1.2016). 5 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/ImFokus/IndustrieVerarbeitendesGewerbe/AutomobilindustrieWirtschaftDeutschlandKartell.html (zuletzt abgerufen am 18.2.2018).

Die Vergütung von Betriebsräten

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