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Kapitel 2 Allgemeine Grundsätze und Schutzvorschriften

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Das Betriebsverfassungsgesetz enthält ein System von Vorschriften, das den Betriebsratsmitgliedern einen umfassenden Schutz bieten und im Hinblick auf die Vergütung ein angemessenes Entgelt sichern soll. Wie das Entgelt eines Betriebsratsmitgliedes im Einzelnen zu berechnen ist, ergibt sich aus einem Zusammenspiel verschiedener Regelungen aus eher allgemeinen Schutzvorschriften sowie konkreten Bemessungsvorschriften. Ein allgemeines, bedeutendes Grundprinzip speziell im Hinblick auf das Entgelt von Mandatsträgern stellt das Ehrenamts- und Unentgeltlichkeitsprinzip in § 37 Abs. 1 BetrVG dar. Ein über die Vergütung hinausgehendes, generelles Schutzprinzip für Betriebsräte enthält das Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot des § 78 S. 2 BetrVG. Bevor auf die Berechnung des konkreten Entgeltes eingegangen wird, ist zu untersuchen, inwieweit diese allgemeinen Grundsätze auf die konkrete Vergütung Einfluss nehmen können oder jedenfalls Beachtung finden müssen und ob gegebenenfalls weitere allgemeine Vorgaben, möglicherweise auch außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes, hier zu berücksichtigen sind.

Die Vergütung von Betriebsräten

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