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IV. Auslegung des Unentgeltlichkeitsprinzips

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Die Befürwortung eines großzügigeren Maßstabes wegen des Wandels der Betriebsratsarbeit führt zu der Frage, welche Auswirkungen diese Annahme auf das Unentgeltlichkeitsgebot des § 37 Abs. 1 BetrVG hat. Selbst Auffassungen, die einen solchen gelockerten Maßstab befürworten, gehen darauf nicht näher ein.

Die Vergütung von Betriebsräten

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