Читать книгу Examens-Repetitorium Sachenrecht - Mathias Habersack - Страница 93
a) Verweisungen auf §§ 987 ff.
Оглавление103
Die Vorschriften der §§ 987 ff. beanspruchen nicht nur zugunsten des vindizierenden Eigentümers Geltung. Sie werden vielmehr auch von der Verweisung in §§ 1065, 1227 auf die „für die Ansprüche aus dem Eigentume geltenden Vorschriften“ umfasst. Eine ausdrückliche Verweisung findet sich des Weiteren in § 1007 Abs. 3 S. 2. Die §§ 888, 894, 1004 enthalten dagegen zwar keine Verweisung auf §§ 987 ff.; nach durchaus hM finden die Vorschriften über das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis insoweit aber entsprechende Anwendung (Rn. 135, 329, 341). Schließlich verweist insbesondere § 292 (der seinerseits von §§ 818 Abs. 4, 819 Abs. 1 in Bezug genommen wird) auf die §§ 987 ff.