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Sparta

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Athen und Sparta sind die klassischen Gegenentwürfe der griechischen Antike gewesen. Auf der einen (attischen) Seite sind die ersten Versuche eines auf Ausgleich bedachten sozialen Gemeinwesens (mit teilweise dramatischen Auswüchsen!) zu beobachten. Auf der anderen Seite steht eine Gesellschaftsordnung, die den militärischen Belangen unterstellt ist. Die Erziehung der Kinder wird den Eltern in Sparta weitgehend genommen, der Nachwuchs wird schon in jungen Jahren auf ein militärisches Dasein vorbereitet und mit sieben Jahren von den Eltern getrennt. Die sprichwörtliche „spartanische“ Erziehung muss ihrem Namen alle Ehre gemacht haben. Zeitgenössische Kritiker versteigen sich zu der Behauptung, die Gesetze Spartas seien mit Blut geschrieben worden. Aber auch diese Kritik kann nicht übersehen, dass es Sparta gelungen ist, trotz einer relativ geringen Einwohnerzahl eine Zeit lang zur bedeutendsten Militärmacht des Peloponnes zu werden.

Wichtigstes Merkmal in Sparta ist das Königtum, in dem der Herrscher weitgehende Vollmachten innehat. Eine spartanische Besonderheit ist das Doppelkönigtum, durch das eine gegenseitige Kontrolle sichergestellt werden soll. Auf dem Papier sind beide Könige gleichrangig, in der Praxis aber hat immer einer der beiden ein Übergewicht. Beide Amtsinhaber können die Macht des jeweils anderen nicht aufheben, sondern allenfalls Gegengewichte schaffen oder Ausgleichsmaßnahmen ergreifen. Heiratspolitik zum Zweck der Ämterhäufung oder der Interessenbündelung ist verboten, da das Doppelkönigtum und der Wunsch nach zwei Königshäusern in der Bevölkerung stark verankert sind.

Kontrolle üben die auf ein Jahr gewählten Ephoren aus. Sie sind so etwas wie oberste Staatsbeamte, die die Beschlüsse der Könige zu kontrollieren haben. Die Macht der Könige und ihre Position stellen sie jedoch nicht in Frage. Unstimmigkeiten zwischen diesen beiden „Verfassungsorganen“ werden durch gegenseitige, monatlich zu erneuernde Schwüre eingedämmt: Die Könige verpflichten sich, ihr Handeln in Einklang mit den Gesetzen zu bringen (!), die Ephoren schwören im Gegenzug die Königsherrschaft zu bewahren. Das bringt eine gewisse Stabilität in die gesellschaftliche Ordnung Spartas, die angesichts der vielen kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Peloponnes auch durchaus sinnvoll ist.

Die Ephoren haben umfangreiche Aufgaben, ihre Stellung in der spartanischen Gesellschaft ist bedeutend. Ihnen untersteht die „Sittenaufsicht“, das Buß-, Verhaftungs- und Anklagerecht, die Kontrolle über Fremde, das Kapitalstrafrecht über niedere soziale Gruppen – die Periöken und Heloten. Sie wachen über die heidnisch-religiösen Rituale, denen in Sparta große Bedeutung zukommt. Sie haben zudem diplomatische Aufgaben, sie sind für die Mobilmachung zuständig und beraten die Militärführer. Die Ephoren begleiten die Könige auf Feldzügen, sie kontrollieren deren Befehle und Entscheidungen, dürfen aber nicht eingreifen. Falls bei den zahlreichen Feldzügen etwas schief gelaufen ist, können sie nach dem Ende eines Feldzugs Anklage erheben. Ferner gibt es einen Ältestenrat, die „Gerusia“, der ebenfalls als Kontrollinstanz dient und gleichzeitig der Oberste Gerichtshof in Sparta ist. Der „Gerusia“ gehören neben 28 „Gerontes“ (Männer über 60 Jahre) die beiden Könige qua Amt an.

In der Volksversammlung sind die wehrfähigen spartanischen Vollbürger versammelt. Diese Versammlung ist neben Königtum, Ephoren und Gerusia die vierte Säule der Verfassung Spartas. Sie muss regelmäßig einberufen werden, kann aber keine eigeninitiativen Vorschläge machen, sondern lediglich Anträge, die vorher von den Ephoren eingebracht worden sind, ablehnen oder ihnen zustimmen. Abstimmungen erfolgen durch Zurufe und nicht durch die Auszählung von Stimmen. Aber: In der spartanischen Volksversammlung steht die Wiege des heute noch gebräuchlichen „Hammelsprungs“. Bei strittigen Entscheidungen stellen sich die Angehörigen der Volksversammlung in zwei Gruppen auf, wodurch das Stimmenübergewicht deutlich wird, heute geht man durch unterschiedliche Türen.

Die spartanische Gesellschaft ist streng hierarchisch, die einzelnen Schichten sind voneinander abgeschottet, dennoch gibt es Durchlässigkeit. Eine „soziale Mobilität“ ist gewährleistet. Ganz oben auf der sozialen Leiter stehen die Vollbürger, die Spartiaten. Sie genießen alle politischen Rechte, sind passiv wählbar, üben wichtige Ämter aus und besetzen die wichtigsten militärischen Positionen. Darunter stehen die Periöken. Sie sind zwar ebenfalls Spartaner, haben aber keine politischen Mitwirkungsrechte. Periöken kommen aus den ländlichen Gegenden um Sparta und sind von der spartanischen Militärmacht unterworfen worden. Sie leisten Heeresdienste und können in der militärischen Hierarchie aufsteigen, aber aktive Teilhabe am öffentlichen Leben in Sparta ist ihnen verwehrt. Daneben gibt es die Hypomeiones, die die grundsätzliche Möglichkeit haben den Status des Vollbürgers zu erlangen. Viele von ihnen sind verarmt, müssen ihren Grundbesitz verkaufen und haben auf diesem Wege ihren ursprünglich besseren Status verloren. An der untersten Stelle stehen die Heloten. Das sind Sklaven, die als Staatsbesitz betrachtet werden und keinerlei Rechte besitzen. Mit einer Ausnahme: Sie müssen sich ständig zum Waffendienst bereithalten. Persönlich aber sind sie frei und dürfen sich in Friedenszeiten ohne Einschränkung in der Stadt bewegen. Sie spielen bei öffentlichen Entscheidungen ebenso wenig eine Rolle wie die Frauen, die ebenfalls kein Mitspracherecht haben.


[Schaubild 1: Verfassung Spartas um 500 v. Chr.]

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