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B.Europäische Union

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97Am 7.2.1992 wurde in Maastricht durch Vertrag von ihren Gründerstaaten die Europäische Union ins Leben gerufen. Dieser EU-Vertrag(EUV), der das Fundament der Union bildet, erhielt 1997 durch den Vertrag von Amsterdam die sogenannte konsolidierte Gebrauchsfassung. Die derzeit 27 Mitgliedstaaten der EU sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Das Vereinigte Königreich war Mitglied der EU seit 1973 und trat nach einem Referendum auf der Grundlage des Verfahrens nach Art. 50 EUV mit Wirkung zum 31. Januar 2020 aus (sog. Brexit).

Durch den Vertrag von Lissabon aus dem Jahr 2007 konnte die EU einer grundlegenden Reform unterzogen werden: Aus dem EG-Vertrag (Rn. 98) konnte der „Vertrag über die Arbeitsweise der EU“ werden; die EU hat eine eigene Rechtspersönlichkeit (Art. 47 EUV); der Europäische Rat (Rn. 100) hat Organcharakter bekommen; der Ratspräsident kann auf zweieinhalb Jahre gewählt werden; die Grundrechte-Charta (Rn. 121a) konnte verbindlich werden; ein europäisches Bürgerbegehren wurde eingeführt; das EU-Parlament (Rn. 101) entscheidet regelmäßig im Gesetzgebungsverfahren mit.

Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zum 1.12.2009 bestehen EUV und AEUV in der aktuellen Fassung.

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