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4.Die Kommission

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103Die Kommission ist gem. Art. 17 EUV bzw. Art. 244 ff. AEUV das Exekutivorgan der EU. Sie setzt sich derzeit aus 28 Vertretern der Mitgliedstaaten (der Vertreter des Vereinigten Königreichs hat allerdings nach der BREXIT-Abstimmung sein Amt niedergelegt) und einem Präsidenten an der Spitze zusammen. Die Kommission hat das alleinige Initiativrecht und leitet mit ihren Vorschlägen den Rechtsetzungsprozess der EU ein. Weiterhin wacht die Kommission über die Anwendung der vertraglichen Bestimmungen. Ihre eigene Vollzugskompetenz ist jedoch beschränkt, da das Unionsrecht ganz überwiegend von den nationalen Verwaltungen vollzogen wird (Rn. 132 ff., 137 ff.).

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