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C.Das Recht der Europäischen Union
Оглавление107Das Recht der EU setzt sich zusammen aus dem Primärrecht und dem Sekundärrecht. Man kann das Primärrecht auch als das Verfassungsrecht der EU bezeichnen. Das Sekundärrecht ist sozusagen das einfache Recht der EU, hier nur behandelt mit Blick auf verwaltungsrechtliche Regelungen. Veröffentlicht findet sich dieses Recht im gemeinschaftlichen Amtsblatt (ABl.).