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II.Vertragsverletzungsverfahren durch Mitgliedstaaten
Оглавление145Eine Vertragsverletzung durch einen Mitgliedstaat kann gem. Art. 259 und 260 AEUV auch durch andere Staaten beim EuGH gerügt werden. Voraus geht aber zunächst ein Vorverfahren bei der Kommission. Diese Klageart ist in der Praxis allerdings sehr selten.