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VI.Schadensersatzklagen
Оглавление149Schließlich können gem. Art. 268 AEUV Schadensersatzklagen wegen deliktischen Unrechts erhoben werden. Bei Schäden durch EU-Amtstätigkeiten gibt es eine Amtshaftung nach Art. 340 AEUV (Rn. 1131).