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3.Verwaltungsverfahren

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136Beim Verwaltungsverfahren muss auf Regelungen des primären und des sekundären Rechts sowie auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden. Hier finden sich Aussagen zum Antragserfordernis, zu Fristen, zum Untersuchungsgrundsatz, zur Anhörung bzw. zum rechtlichen Gehör, zur Akteneinsicht, zur Vertraulichkeit, zur Begründungspflicht, zu Bekanntgabe und Vollstreckbarkeit (Arndt/Fischer/Fetzer, Rn. 238 ff.).

Allgemeines Verwaltungsrecht

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