Читать книгу Allgemeines Verwaltungsrecht - Michael Frey - Страница 85

2.Mittelbarer Vollzug

Оглавление

142Sind EU-Richtlinien in das nationale Recht normativ umgesetzt, so wenden die nationalen Behörden umgesetztes EU-Recht in Form von Gesetzen bzw. Rechtsverordnungen einschließlich entsprechender Verwaltungsvorschriften als nationales Recht an. Der Unionszweck muss aber auch hier beachtet werden, was nötigenfalls durch richtlinien- bzw. vertragskonforme Auslegung gewährleistet werden muss.

Beispiel: Der Vorsorgebegriff in § 1 UVPG muss dem Vorsorgegedanken der UVP-Richtlinie der EU und dem des Art. 191 AEUV entsprechen.

Allgemeines Verwaltungsrecht

Подняться наверх