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F.Rechtsschutz

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143Beim Vollzug von EU-Recht durch nationale Behörden ist stets der nationale Rechtsweg eröffnet, so dass die üblichen Rechtsbehelfe genutzt werden können. Die Wahrung des Unionsrechts wird überdies durch den EuGH und das Europäische Gericht mittels einer Reihe von Rechtsbehelfen vorgenommen.

Allgemeines Verwaltungsrecht

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