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5.Der Gerichtshof der Europäischen Union

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104Dem Europäischen Gerichtshof kommt nach Art. 19 EUV bzw. Art. 251 ff. AEUV auf der Basis einer Reihe von Verfahren (Rn. 143 ff.) eine sehr bedeutsame Rolle zu. Er bewahrt die EU-Rechtsordnung und schließt durch letztverbindliche Auslegung Lücken dieser Ordnung. Ihm ist das Europäische Gericht (früher: Gericht Erster Instanz) zugeordnet.

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