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2.Das Europäische Parlament
Оглавление101Das Europäische Parlament findet seine konkreten Reglungen in Art. 14 EUV sowie in den Art. 223 ff. AEUV. Seine Abgeordneten werden von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt. Das Parlament ist mit dem Rat Rechtsetzungsorgan und ist mit Kontrollbefugnissen gegenüber der Kommission ausgestattet.