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2. Die Rolle der Verfassungsgerichte im europäischen Rechtsverbund
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Was von den Verfassungsgerichten im Allgemeinen und insbesondere im Transformationsprozess erwartet wird, ist ein „weises“ Abwägen von Situationen und Rechten, die Umsetzung der Politik in juristische Argumentation.[184] Dies erweist sich zuweilen als ein schwieriges Unterfangen, da manche Verfassungsgerichte gar nicht daran gewöhnt sind zu argumentieren. Es ist daher erforderlich, nunmehr der Frage nach dem Wandel der Rechtskultur nachzugehen (a) sowie zu prüfen, ob und wie sich das Verhältnis zum Völkerrecht, vor allem aber zur EMRK und der EU geändert hat (b).