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c) Öffentliche Wahrnehmung und Legitimierung
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Um die Legitimierung der Gerichte, die natürlich eng mit ihrer öffentlichen Wahrnehmung zusammenhängt, zu verdeutlichen, soll zunächst eine Bestandsaufnahme über das Ansehen der Gerichte und ihrer Richterinnen und Richter vorgenommen werden (aa.). Sodann bleibt zu erkunden, was die Verfassungsgerichte selbst für ihre öffentliche Wahrnehmung tun (bb.).