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bb) Urteilsstil

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Alle hier behandelten Gerichte verfassen ihre Urteile in einem narrativen Stil und nicht, wie etwa in Frankreich, in der Form eines summarischen Syllogismus. Das dem Urteil zugrundeliegende Verfahren sowie die verschiedenen von den Parteien oder in öffentlichen Anhörungen vorgebrachten Argumente werden manchmal extrem zusammengefasst dargestellt, vor allem dort, wo der Zugang zum Verfassungsgericht für alle auf „Anregung“ offensteht.[198] Die Entscheidung ähnelt dann eher einem Gutachten. Sie lässt fast immer Hinweise auf Lehrmeinungen oder gar Rechtstheorie vermissen. Die Argumente erscheinen in der an der traditionellen jugoslawischen Rechtskultur festhaltenden Ländergruppe oft überraschend oder dürftig.[199] Dagegen berufen sich die kroatischen Entscheidungen zunehmend auf verfassungsrechtliche Werte, auf die Lehre oder sogar auf vergleichende Argumente. In den Ländern, in denen der Gerichtszugang strenger geregelt ist und die Rechtskultur begonnen hat, sich zu verändern,[200] fallen die Entscheidungen wesentlich ausführlicher aus. Sowohl das Verfahren als die in den Antrag eingebrachten Argumente werden im Einzelnen dargestellt; das Gericht selbst bringt schlüssigere Argumente vor, wenn auch oft ohne dogmatisch vertiefte Analyse. Das Schrifttum wird manchmal und ausländische Entscheidungen vereinzelt erwähnt.

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Demnach ist festzuhalten, dass die mehr oder weniger weite Öffnung des gerichtlichen Zugangs eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt. Mutet zwar ein weiter Zugang, der nicht nur Anträge, sondern auch „Anregungen“ vorsieht, demokratischer an, so entbindet er gleichwohl das Gericht von dem Zwang, auf die vorgebrachten Argumente detailliert einzugehen und eine überzeugende Begründung abzugeben. Dagegen nähern sich der Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Slowenien und Kroatien dem europäischen Rechtsraum an, indem sie Denkmuster und Standards verwenden, die im europäischen Rechtsraum gebräuchlich sind. Ist bisher keine entsprechende Entwicklung von Mazedonien, Montenegro und Serbien zu verzeichnen, so könnte sich dies jedoch unter dem Einfluss der EMRK und der EU ändern. Diese Frage soll nun untersucht werden.

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