Читать книгу Handbuch Ius Publicum Europaeum - Monica Claes - Страница 103
a) Auslegungsmethoden und juristisches Denken: zum Wandel der Rechtskultur
Оглавление114
Zwei eher formelle Aspekte, die aber eng mit dem substanziellen juristischen Denken zusammenhängen,[185] sollen hier als Anhaltspunkte dienen: Zunächst sind dies Art, Stil und Methoden der Auslegung, wobei es ferner interessant sein mag, zwischen der Selbstdarstellung der Arbeitsmethoden durch die Verfassungsgerichte und einer externen Beobachtung zu unterscheiden (aa). Sodann soll auch der Urteilsstil ins Auge gefasst werden, seine allgemeine Form, aber auch, wie Fakten dargestellt und inwieweit Lehrmeinungen oder Rechtsprechung anderer Gerichte zitiert werden (bb).