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d) Bilanz der Zwischenkriegszeit

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Die zwei Jahrzehnte der europäischen Zwischenkriegszeit stellen, was die normative Verfassung und ihre gerichtliche Garantie betrifft, alles andere als einen Siegeszug dar. Doch trotz des unglücklichen Endes dieser ersten Erfahrungen mit der konzentrierten Normenkontrolle, ist die Erinnerung an einen acquis constitutionnel geblieben, die sich zum Zeitpunkt der Rückkehr der Verfassungen im europäischen Raum 1945 als lebendig erweisen wird. Im Jahre 1939, als die Verfassungsstaatlichkeit in weiten Teilen des Kontinents der Gewalt zum Opfer gefallen war, ist die Überzeugung im europäischen Verfassungsdenken weithin verankert, dass keine Alternative zur Normativität der Verfassung und ihrer gerichtlichen Gewährleistung vorhanden sei. Zu dieser Periode gehören viele enttäuschende Erfahrungen auf der Suche nach einem europäischen Weg zur normativen Verfassung, aber es scheint im Unterbewusstsein die Vorstellung lebendig geblieben zu sein, dass der Hüter der Verfassung kelsenianischer Prägung einen erneuten Versuch im europäischen Rechtsraum wert sei.

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