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III. Die rechtliche Ausgestaltung der Verfassungsgerichte: jugoslawisches Erbe oder/und Aufbruch zum europäischen Rechtsraum?
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Es ist nicht immer leicht, die nunmehr geltenden Vorschriften über die Verfassungsgerichtsbarkeit entweder dem historischen Erbe oder dem Transformationsprozess zuzuordnen, so zahlreich und unterschiedlich sind die Aspekte der Verfassungsgerichtsbarkeit. Dabei sind vor allem die Unabhängigkeit, Legitimität und Autorität der Gerichte fördernde Faktoren wesentlich. Dies möchte ich hier näher anhand der institutionellen Stellung (1.), der Kontrollbefugnisse (2.) und der Entscheidungen (3.) ausführen.